Schachclub
Leipzig – Lindenau e.V.
Jugendordnung
(1)
Auf der Grundlage
des § 2 der Satzung des SC Leipzig Lindenau e.V. wird eine Jugendkommission
gebildet, welche die Interessen der jugendlichen Mitglieder, die das 25.Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, vertritt.
Die Jugendkommission wird vom 2. Vorsitzenden geleitet.
(2)
Mitglieder der
Jugendkommission sind:
§ der 2.Vorsitzende (Jugendwart),
§
der Jugendsprecher/in,
§
der stellvertretende Jugendsprecher/in,
§ 2 Beisitzer.
(3) Der 2. Vorsitzende wird durch die Mitgliederversammlung gewählt und eingesetzt. Der Jugendsprecher, der stellvertretende Jugendsprecher und die zwei Beisitzer werden auf der Jugendversammlung für zwei Jahre jeweils gewählt. Jugendsprecher und stellvertretender Jugendsprecher dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(4)
Von der
Jugendkommission wird jährlich (im 2.Halbjahr) eine Jugendversammlung
einberufen, zu der alle Jugendlichen Mitglieder, die das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben schriftlich mindestens 21 Tage vorher eingeladen
werden.
Zu den Jugendversammlungen können Mitglieder des Gesamtvorstandes und Übungsleiter
zusätzlich eingeladen werden.
Stimmrecht zur Jugendversammlung des Vereines hat jedes Mitglied, welches das 25.Lebensjahr
noch nicht vollendet hat.
(5)
Die
Jugendversammlung kann Beschlüsse fassen, welche die Jugendarbeit des Vereines
betreffen und nicht im Gegensatz zur Satzung stehen.
Beschlüsse der Jugendversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, dabei zählen
nur Ja- und Nein- Stimmen, keine Enthaltungen.
Bei Stimmgleichheit entscheidet der Jugendwart.
Die Jugendversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der jugendlichen
Mitglieder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben anwesend
sind.
Beschlüsse der Jugendversammlung müssen vom Vorstand bestätigt werden.
(6) Die Jugendkommission tritt mindestens 1x im Quartal zusammen und leitet den Jugendspielbetrieb des Vereines.
(7)
Die Jugendordnung
wird auf der Jugendversammlung beschlossen, kann durch diese geändert werden
und wird durch die Mitgliederversammlung bestätigt.
Änderungen der Jugendordnung können nur durch 2/3 Mehrheit der
Jugendversammlung gemacht werden.
Diese
Jugendordnung wurde auf der Jugendversammlung am 02.09.2008 beschlossen und
durch die Mitgliederversammlung vom 10.01.2009 bestätigt.