Schachclub Leipzig – Lindenau  e.V.  

Jugendordnung

 

(1)   Auf der Grundlage des § 2 der Satzung des SC Leipzig Lindenau e.V. wird eine Jugendkommission gebildet, welche die Interessen der jugendlichen Mitglieder, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vertritt.
Die Jugendkommission wird vom 2. Vorsitzenden geleitet.

 

(2)   Mitglieder der Jugendkommission sind:

§         der 2.Vorsitzende (Jugendwart),

§         der Jugendsprecher/in,

§         der stellvertretende Jugendsprecher/in,

§         2 Beisitzer.

 

(3)   Der 2. Vorsitzende wird durch die Mitgliederversammlung gewählt und eingesetzt. Der Jugendsprecher, der stellvertretende Jugendsprecher und die zwei Beisitzer werden auf der Jugendversammlung für zwei Jahre jeweils gewählt. Jugendsprecher und stellvertretender Jugendsprecher dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

(4)   Von der Jugendkommission wird jährlich (im 2.Halbjahr) eine Jugendversammlung einberufen, zu der alle Jugendlichen Mitglieder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben schriftlich mindestens 21 Tage vorher eingeladen werden.
Zu den Jugendversammlungen können Mitglieder des Gesamtvorstandes und Übungsleiter zusätzlich eingeladen werden.
Stimmrecht zur Jugendversammlung des Vereines hat jedes Mitglied, welches das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

(5)   Die Jugendversammlung kann Beschlüsse fassen, welche die Jugendarbeit des Vereines betreffen und nicht im Gegensatz zur Satzung stehen.
Beschlüsse der Jugendversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, dabei zählen nur Ja- und Nein- Stimmen, keine Enthaltungen.
Bei Stimmgleichheit entscheidet der Jugendwart.
Die Jugendversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der jugendlichen Mitglieder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben anwesend sind.
Beschlüsse der Jugendversammlung müssen vom Vorstand bestätigt werden.

 

(6)   Die Jugendkommission tritt mindestens 1x im Quartal zusammen und leitet den Jugendspielbetrieb des Vereines.

 

(7)   Die Jugendordnung wird auf der Jugendversammlung beschlossen, kann durch diese geändert werden und wird durch die Mitgliederversammlung bestätigt.
Änderungen der Jugendordnung können nur durch 2/3 Mehrheit der Jugendversammlung gemacht werden.

 

Diese Jugendordnung wurde auf der Jugendversammlung am 02.09.2008 beschlossen und durch die Mitgliederversammlung vom 10.01.2009 bestätigt.